Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen, egal wie alt man ist. Eine Bankvollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzen in vertrauenswürdige Hände zu legen. In unvorhersehbaren Situationen und auch in Notfällen bleiben Sie so handlungsfähig. Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Bankgeschäfte in Ihrem Namen durchzuführen. Ob Überweisungen zu tätigen oder Kontoinformationen abzurufen – die Bankvollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanziellen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen zu regeln.
Mit einer Vollmacht können Sie nicht nur verschiedene Rechte für die bevollmächtigte Person festlegen, sondern auch regeln, in welchem Zeitraum und bei welchem Ereignis die Vollmacht gelten soll. Eine Vollmacht kann ab dem 18. Lebensjahr eingerichtet werden.
Eine Alternative zur Kontovollmacht stellt in manchen Fällen das sogenannte Gemeinschaftskonto dar. Es lohnt sich beispielsweise für Paare, Eheleute aber auch für Wohngemeinschaften etc.
Die Vollmachtgebende Person kann die Kontovollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Für eine allgemein gute Nachvollziehbarkeit sollte dazu eine schriftliche Erklärung vorliegen.
Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Kontovollmacht im Grunde für alle Menschen sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod problemlos Zugriff auf Ihre Konten haben.
Bei einer Kontovollmacht geht es in erster Linie um Guthabenkonten (Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten) und Wertdepots. In der Regel dürfen Bevollmächtigte im Grunde alle üblichen Transaktionen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konto stehen, durchführen. Für Kreditkarten oder Darlehen ist eine Bankvollmacht hingegen nicht möglich.
Wichtiger Hinweis
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