Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für uns in jeglicher Hinsicht oberste Priorität.
Der Besuch von Sparkassen-Filialen ist auch unter den Bedingungen der aktuellen Ausgangssperre möglich. Allerdings kann es zu Einschränkungen im Publikumsverkehr kommen.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit gegebenenfalls Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Bitte beachten Sie vor einem beabsichtigten Filial-Besuch die aktuellen Hinweise auf dieser Webseite.
In unseren Selbstbedienungsbereichen stehen Ihnen unsere Bargeldautomaten wie gewohnt zur Verfügung. Sollten Sie größere Bargeldabhebungen wünschen, bitten wir Sie, die Summe unter der Telefonnummer (0340) 2507-800 vorzubestellen und in einer unserer Kassen abzuholen.
Eine Übersicht über alle Filialen sowie deren aktuelle Öffnungszeiten finden Sie in unserem Filialfinder. Davon unberührt sind die Zugänge zu den Selbstbedienungsbereichen.
Viele Bankgeschäfte können Sie auch zuhause erledigen – per Online-Banking oder Sparkassen-App. Um auf die weiteren Entwicklungen und Einschränkungen durch Corona jederzeit vorbereitet sind,machen Sie hier Ihren MobilitätsCheck!
Haben Sie einen Online-Banking-Zugang und funktioniert der Zugriff? | Hier online beantragen |
Sind Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch aktuell? | Hier überprüfen und ergänzen |
Ist die Sparkassen-App auf Ihrem Mobiltelefon installiert? | Hier Infos und Download |
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen telefonisch in unserem Kunden-Service-Center in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr unter (0340)2507-800 zur Verfügung. Gerne sind wir auch per Mail (dialog@sparkasse-dessau.de) oder über unseren Chat für Sie erreichbar.
Für Beratungen stehen Ihnen unsere Berater weiterhin zur Verfügung. Den geforderten Mindestabstand halten wir selbstverständlich ein. Am besten vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin direkt bei Ihrem Berater unter (0340) 2507-800. Bitte haben Sie Verständnis für entsprechende Hygienemaßnahmen vor Ort.
Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb
die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Vorraussetzung:
Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen Sie aufgrund der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten haben, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen, ohne Ihren oder den angemessenen Lebensunterhalt Ihrer Familie zu gefährden.
Für diese Voraussetzungen müssen Sie Nachweise erbringen, anhand derer wir eine Überprüfung vornehmen können. Wir werden Sie im Nachgang um die entsprechenden Nachweise bitten.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf die Aussetzung der Kreditrate nicht für KfW-Förderkredite gilt.
Als Sparkassen-Kunde mit Online-Banking können Sie ab sofort die Aussetzung der Raten veranlassen.
Als Sparkassen-Kunde ohne Online-Banking Zugang können Sie hier Ihre Anfrage stellen.
Wenn Sie von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind, steht Ihnen S-Kreditpartner zur Seite. Bitte füllen Sie hierfür das Kontaktformular aus. Wir versprechen Ihnen, dass ein persönlicher Kundenberater sehr schnell mit Ihnen Kontakt aufnimmt und Ihr Anliegen individuell bespricht.
Unsere Online-Services und das Online-Banking in der Internet-Filiale und der Sparkassen-App stehen Ihnen für den Zahlungsverkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Alternativ können Sie die Überweisungsautomaten in den Selbstbedienungsbereichen unserer/ausgewählter Geschäftsstellen nutzen.
Der Zugang zu den Schließfächern in der Hauptstelle und dem BeratungsCenter "Gropiussiedlung" ist weiterhin möglich. Für die Schließfächer in den BC´s "Am Pächterhaus" und "Junkerspark" vereinbaren Sie bitte einen Termin: (0340) 2507-800.
Wir bitten Kundinnen und Kunden, bei denen Symptome wie Husten oder Fieber auftreten, den Kontakt zur Sparkasse ausschließlich über Telefon oder E-Mail aufzunehmen. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen schützen wir Sie und alle anderen Kundinnen und Kunden genauso wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen dafür.
Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen staatlichen Förderprogramme für Unternehmen und Freiberufler.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, stellt mit dem 23. März 2020 Sonderprogramme für Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Liquiditäts- und Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Hilfsprogrammen und deren Beantragung finden Sie hier: